Glossar
Von A bis Z:
Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.
Bei Bacillus cereus handelt es sich um einen sporenbildenden bakteriellen Erreger der weltweit verbreitet ist. Durch die Nahrung können Menschen die Keime und/oder die durch das Bakterium gebildeten Giftstoffe aufnehmen. In diesem Fall führt die Aufnahme meist innerhalb weniger Stunden plötzlich zu Übelkeit und Erbrechen oder Durchfall und Bauchkrämpfen. Die durch das Bakterium gebildeten Sporen sind besonders widerstandsfähig und hitzeresistent. Die grundsätzliche Vermeidung einer Verunreinigung von Lebensmitteln ist daher schwierig. Eine geringe Anzahl dieser Bakterienkeimen stellt normalerweise allerdings kein gesundheitliches Risiko dar.
Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Bacillus cereus
Auf vielen Produkten kennt man als Barcode (auch Strichcode) die abgebildeten schwarzen Striche auf weißem Hintergrund und häufig eine dazugehörige Nummer. Der eigentliche Barcode ist das schwarz-weiße Muster.
Bei der abgebildeten Nummer handelt es sich um die GTIN (Global Trade Item Number). Diese gilt weltweit als Identifikationsnummer für Produkte. Sie löste 2009 den Europaweit geltenden EAN-Code (Europäische Artikelnummer) ab. Die GTIN dient als Grundlage für den entsprechenden Barcode. Eine GTIN ist nicht verpflichtend, aber gerade in Verbrauchermärkten nahezu Standard. Die GTIN enthält Angaben zum Hersteller und kann darüber hinaus Informationen zum Produkt enthalten.
Wichtig: Die GTIN ist eine eindeutige Nummer für ein bestimmtes Produkt, die für die Identifizierung vor allem dann herangezogen werden kann, wenn es keine Los-/Chargennummer trägt. Die Los-/Chargennummern wechseln dagegen für ein- und dasselbe Produkt und sind daher eine spezifischere Möglichkeit, die von einem Rückruf betroffene Ware einzugrenzen.

Eine detaillierte Auflistung mit Beispielen aller Bedarfsgegenstände nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung: Was sind Bedarfsgegenstände nach dem LFGB?
Benzo(a)pyren ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Aufgrund ihrer chemischen Struktur gehört die Substanz zu einer großen Gruppe chemischer Substanzen, den „Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“, eher bekannt und zusammengefasst unter der Kurzform „PAK“.
Benz(a)pyren wirkt krebsauslösend, erbgutschädigend und reproduktionstoxisch. Es kann bei Verbrennungsprozessen von pflanzlichen Materialien wie Holzkohle, Tabak oder Erdöl beziehungsweise Mineralöl entstehen.
Benzo(a)pyren ist sehr stabil und kann sich in der Umwelt anreichern. Das ist auch der Grund dafür, dass die Substanz im Wasser und im Boden vorkommen kann. Die Substanz wurde beispielsweise in Wasserlebewesen wie Muscheln nachgewiesen, kann jedoch auch in verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Räucherfisch oder Speiseölen vorkommen. Aber auch in anderen Erzeugnissen, die aus Erdöl hergestellt wurden, kann die Substanz enthalten sein. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Gummi oder Kunststoff, beispielsweise Spielzeug, Werkzeuggriffe, Badeschuhe und Einweghandschuhe.
Benzo(a)pyren ist, ebenso wie PAK, unerwünscht in Lebensmitteln und in allen Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, in Kontakt mit den Menschen zu kommen. Aufgrund dessen wurden für Benzo(a)pyren und PAK Höchstwerte für die jeweiligen Lebensmittel und Verbraucherprodukte festgelegt. Die Einhaltung der Höchstwerte wird von den zuständigen Behörden in den Bundesländern regelmäßig oder anlassbezogen kontrolliert.
Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Entstehung von Benzo(a)pyren und PAK minimieren, beispielsweise beim Grillen: Einsatz von Grillschalen oder eines Elektrogrills. Auch sollte starke Rauchentwicklung vermieden werden. Daher keine Flüssigkeiten wie Bier zum Löschen verwenden.
Verbraucherprodukte wie Spielzeug, Schuhe, Sportartikel oder ähnliches aus Gummi oder Kunststoff mit deutlich unangenehmem Geruch nicht verwenden und aus dem Haushalt entfernen.
Die geringste Menge eines Stoffes, die mengenmäßig eindeutig und sicher bestimmt (quantifiziert) werden kann, heißt "Bestimmungsgrenze". Sie ist von dem verwendeten Verfahren und den Geräten abhängig und liegt über der jeweiligen Nachweisgrenze
Blausäure (Cyanwasserstoff, Cyanid) ist eine giftige Substanz und kann in gebundener Form in verschiedenen pflanzlichen Lebensmittelbestandteilen vorkommen, vor allem in Bittermandeln, Aprikosenkernen oder auch in Leinsamen. Der Verzehr von Leinsamen in geschrotetem, überhitztem Zustand kann zu einer höheren Aufnahme führen. Durch Kauen sowie durch die Verdauung der betroffenen Lebensmittel wird Blausäure freigesetzt. Eine zu hohe Aufnahme von blausäurehaltigen Lebensmittel kann zu Vergiftungserscheinungen wie Kopfschmerzen, Atemnot oder Schwindel und in hohen Dosen auch zum Tod führen.
Da sich die Blausäure bei Erhitzung von nur 26°C verflüchtigt, sind verarbeitete Produkte aus entsprechenden Lebensmitteln (z. B. Bittermandelöl, Marzipan und Persipan) gesundheitlich unbedenklich.
Blei bezeichnet ein giftiges Schwermetall und kommt in unserer Umwelt meist als Mineralienverbindung vor. Aufgenommen werden kann Blei durch Nahrungsmittel, Trinkwasser, Luft, Boden und Staub. Durch Staub und Regen können Obst- und Gemüsesorten mit Blei verunreinigt werden. Durch den Verzehr von betroffenen Lebensmitteln, gelangt Blei in das Blut und reichert sich in Knochen, Leber, Nieren und Gehirn an.
Anzeichen einer akuten Bleivergiftung sind krampfartige Bauchschmerzen, Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Weiterhin kann Blei das Nervensystem besonders in der Entwicklung schädigen. Während akute Bleivergiftungen heutzutage sehr selten sind, kann die erhöhte Langzeitaufnahme chronische Auswirkung auf die Gesundheit haben.
Siehe auch: Schwermetalle
Weitere Informationen bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Blei
Clostridium botulinum bezeichnet einen sauerstofffrei (anaerob) wachsenden Keim, der Giftstoffe, sogenannte Botulinum-Toxine bildet, welche zum sogenannten Lebensmittelbotulismus führen können.
„Der Lebensmittelbotulismus ist die häufigste Form des Botulismus in Deutschland. Er wird durch die Aufnahme von Toxin-kontaminierte(n) Lebensmittel(n) verursacht. Die Dauerformen (Sporen) des Erregers werden bei nicht ausreichender Erhitzung (z. B. unzureichende Sterilisierungsmaßnahmen während des Konservierungsprozesses) von Lebensmitteln nicht abgetötet. Sporen können in Lebensmitteln unter anaeroben Bedingungen auskeimen und Toxine bilden. Die Neurotoxine selbst sind hitzelabil und werden bei Temperaturen oberhalb von 80°C zerstört. Wird ein durch Toxine kontaminiertes Lebensmittel jedoch unerhitzt verzehrt (z. B. Salat von nicht ausreichend eingekochten Bohnen), können schon kleinste Mengen des Toxins einen Botulismus auslösen.“ (Quelle: RKI)
Ein von einer Meldung betroffenes Lebensmittel sollte, ebenso wie Lebensmittel in Konservendosen oder Vakuumverpackung die aufgebläht sind, ungeöffnet entsorgt werden.
Weiterführende Informationen bietet das Robert Koch Institut (RKI): Botulismus RKI-Ratgeber