Portal-Idee

Die Internet-Seite www.lebensmittelwarnung.de enthält Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, die in Deutschland auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden. Die hier veröffentlichten Informationen oder öffentliche Warnungen sind von den das Produkt herstellenden oder vertreibenden Unternehmern oder von der amtlichen Lebensmittelüberwachung veranlasst worden und von überregionaler Bedeutung.

Ergänzend können weitere Informationen der Öffentlichkeit durch das Lebensmittelunternehmen oder ggf. durch die Lebensmittelüberwachung veröffentlicht werden, die im Zusammenhang mit einer Information der Öffentlichkeit stehen.

Was ist unter öffentlichen Warnungen und Informationen zu verstehen?

Eine öffentliche Warnung oder eine Information der Öffentlichkeit im Bereich des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches durch die zuständigen Behörden ist nur unter den Voraussetzungen des § 40 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch möglich. Hiernach soll eine öffentliche Warnung oder Information der Öffentlichkeit durch die Behörden erfolgen, wenn

Außerdem darf die Öffentlichkeit durch die Behörden nur informiert werden, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden können oder die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erreichen.

In den Fällen, in denen kein hinreichender Verdacht für ein Gesundheitsrisiko besteht, ist eine Information zudem nur zulässig nach Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung.

Wie lange werden Einträge auf dieser Internetseite veröffentlicht?

Da eine Information nicht mehr ergehen darf, wenn das Erzeugnis nicht mehr in den Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass es, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist, werden die Einträge auf diese Internetseite nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums unter Berücksichtigung eines Sicherheitszeitraums von der Seite www.lebensmittelwarnung.de entfernt. 

Sollte sich eine Information der Öffentlichkeit nachträglich als nicht richtig herausstellen, wird die ursprüngliche Information der Öffentlichkeit unmittelbar herausgenommen.

Das Portal besteht aus zwei getrennten Bereichen (dem öffentlichen Portal und dem nicht-öffentlichen Portal, die Portalseiten der Landesbehörden).
Es können bis zu 9 unterschiedlichen Warnungstypen definiert und entsprechend einzeln oder als Liste aller Warnungstypen dargestellt werden. Die unterschiedlichen Domänen wie beispielsweise „lebenmittelwarnung.de“, „kosmetikwarnung.de“ und „bedarfsgegenstaendewarnung.de“ werden auf die Domäne „lebenmittelwarnung.de“ umgeleitet. Anhand des in der URL hinterlegten Warnungstyps erkennt die öffentliche Anwendung, welche Warnungen bzw. Warnungstypen (initial) in der Warnungsübersicht von „lebenmittelwarnung.de“ angezeigt werden sollen.

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