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Textbeschreibung unser Grafik "Wie gelangt der Rückruf auf das Portal?".

Die Grafik "Wie gelangt der Rückruf auf das Portal?" beschreibt exemplarisch wie ein Rückruf auf das Portal lebensmittelwarnung.de gelangt und auf welchen Medien das Portal Informationen bereitstellt. Die tatsächlichen Abläufe können je nach Bundesland variieren.

 

Ruft ein Unternehmen ein Produkt zurück, informiert es darüber die für das Unternehmen zuständige Behörde vor Ort. Diese leitet die Informationen an das entsprechende Landesministerium bzw. die Senatsverwaltung weiter, welche die Meldung auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen. Nutzerinnen und Nutzer können sich über neue Meldungen auf verschiedenen Wegen informieren: über die Webseite lebensmittelwarnung.de, die App, sowie per RSS-Feed.

 

Hinweis zur Abbildung (Rückrufweg): Gezeigt wird eine vereinfachte Darstellung eines Produktrückrufs bis zur möglichen Veröffentlichung auf lebensmittelwarnung.de. Zuständigkeiten und Prozesse können sich zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden.