Textbeschreibung unser Grafik "Wer macht was?".
Die Grafik beschreibt drei Informationswege, auf welchen die Öffentlichkeit über einen Produktrückruf informiert werden kann, wenn ein Produkt Verbraucherinnen und Verbraucher bereits erreicht hat.
Erstens erfolgt die Information durch das betroffene Unternehmen. Dies ist der Regelfall. Die zuständige Behörde weist dann auf den Produktrückruf des Unternehmens hin und veröffentlicht diese Meldung auf lebensmittelwarnung.de.
Zweitens, durch die zuständige Behörde. Wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zum Rückruf von Produkten nicht nachkommt, kann die zuständige Behörde nach Anhörung des Unter-nehmens selbst Produktrückrufe auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen.
Drittens, durch das BVL. Liegt eine Mitteilung eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines Drittlandes vor und ist keine Landesbehörde zuständig, kann das BVL als Bundesbehörde die Veröffentlichung von Meldungen übernehmen.