Glossar
Von A bis Z:
Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.
Höchstgehalte sind in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene, höchstzulässige Mengen für Kontaminanten und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln in oder auf Lebensmitteln, die beim gewerbsmäßigen Inverkehrbringen nicht überschritten werden dürfen. Sie werden unter Zugrundelegung strenger international anerkannter wissenschaftlicher Maßstäbe so niedrig wie möglich und niemals höher als toxikologisch vertretbar festgesetzt.
Darüber hinaus werden für die Verwendung von Zusatzstoffen ebenfalls Höchstmengen festgesetzt.
Verantwortlich für die Einhaltung von Höchstgehalten ist in erster Linie der in der EU ansässige Hersteller/ Erzeuger beziehungsweise bei der Einfuhr aus Drittländern der in der EU ansässige Importeur. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert stichprobenweise das Lebensmittelangebot auf die Einhaltung der Höchstgehalte.