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Glossar

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Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Der Stoff Schwefeldioxid (E 220) und Schwefeldioxid-haltige Salze, sogenannte Sulfite (E 221-228) sind als Lebensmittelzusatzstoff in bestimmten Produkten mit entsprechenden Höchstmengen zugelassen. Sie dienen als Konservierungsmittel, um das Wachstum von Pilzen, Bakterien und Hefen zu hemmen und die Haltbarkeit der Produkte zu verbessern. Als Antioxidationsmittel verhindern oder vermindern sie zudem eine Braunfärbung von Obst und Gemüse. Bekannt ist vor allem der Einsatz bei der Herstellung von Trockenfrüchten und Wein.

Schwefeldioxid/Sulfite können zu Reaktionen des Immunsystems führen und pseudoallergische oder asthmatische Reaktionen auslösen. Wegen diesem allergenen Potential muss der Zusatz von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf der Verpackung zwingend ausgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch Hervorhebung im Zutatenverzeichnis. Ist dieses wie bei Wein nicht oder nur im E-Label (QR-Code) vorhanden, muss es mit den Worten „enthält Sulfite“ oder „enthält Schwefeldioxid“ gekennzeichnet werden.